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Versicherungs-
bedingungen 24 & 24 plus
AXA
Leistungstabelle
Informationsblatt
24 & 24 plus
Elektronische
Kommunikation

Bitte entnehmen Sie weitere Details und Hinweise aus den Versicherungsbedingungen. Sie können diese sofort lesen, als pdf-Dokument abspeichern und auch ausdrucken.

DirectProtect 24 plus

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Was ist versichert?
  • Materialfehler
  • Herstellungsfehler
  • Auch bei gewerblicher Nutzung
  • Ungeschicklichkeit des Versicherten inkl. Feuchtigkeits-, Fall-, Bruch- & Sturzschäden
  • Elementarschäden wie Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost, Lawinen
  • Wasser oder Feuchtigkeit durch Schäden in Gebäuden (Rohrbruch, usw.)
  • Witterungsschäden beim geschützten Transport des Gerätes ohne Verschulden oder Inkaufnahme
  • Brand, Versengen, Verschmoren, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Schäden durch Feuerlöschung (wenn die Ursache des Ereignisses die versicherte Sache ist)
  • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder seiner Ladung
  • Kurzschluss, Über- oder Unterspannung, elektrische Aufladung, elektromagnetische Störung
  • Mechanische Gewalt ohne Eigen- oder Fremdverschulden
  • Verschleiß oder Abnützung
  • Justage, Verkalkung, Verstopfung
  • Fernbedienungen und Akkus als Zubehör in der Originalpackung (Akkus für maximal 2 Jahre, keine Batterien)
  • Diebstahl
  • Einbruchsdiebstahl
  • Beraubung
Wo bin ich versichert?
  • INTER PARTNER ASSISTANCE, S.A., Mitglied der AXA-Gruppe, Geschäftszweig: Schaden und Unfallversicherung, registriert unter Firmennummer: 0415.591.055, mit dem Sitz in Belgien, Avenue Louise 166, 1050 Brüssel. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die die Belgische Nationalbank, Boulevard de Berlaimont 14, 1000 Brüssel.
Welche Verpflichtungen habe ich?
  • Bei Eintritt des Versicherungsfalls ist der Schaden so gering wie möglich zu halten. Der Schadensfall ist dem beauftragten Schadensabwickler unter www.directprotect.at/schaden unverzüglich unter Angabe aller zur Feststellung der Ursache und der Höhe des Schadens bedeutsamer Informationen zu melden. Die Nichtbeachtung einer dieser Obliegenheiten kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
Wann und wie zahle ich?
  • Der fällige Versicherungsbeitrag inklusive gesetzlicher Versicherungssteuer (VersSt) wird unmittelbar nach Beginn der Versicherung mittels SEPA Einzug von Ihrem Konto eingezogen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
  • Die Versicherung beginnt mit dem Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag. Der Versicherungsschutz der inkludierten Garantieverlängerung beginnt am Folgetag des Endes der zumindest einjährigen Herstellergarantie. Ansonsten beginnt der Versicherungsschutz am Tag des Beitritts zum Gruppenversicherungsvertrag, der auch im Versicherungszertifikat angeführt ist. Davon ausgenommen sind Versicherungen, die nach dem Gerätekaufdatum vereinbart wurden (siehe auch Punkt 6. ABEL-MM).
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
  • Bei DirectProtect 24 und DirectProtect 24 plus Produkten: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit der Versicherung von 24 Monaten kann die Versicherung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat sowohl vom Versicherten als auch vom Versicherer jederzeit gekündigt werden.
  • Bei DirectProtect Garantie Produkten: Bitte entnehmen Sie die Kündigungsmöglichkeiten der Produktinformation und den Versicherungsbedingungen auf der Bestellseite.
  • Die Kündigung muss schriftlich per Post an Muntros GmbH, Postfach 53, 7000 Eisenstadt, Kennwort „Kündigung“, hier im Internet unter www.directprotect.at/kunden oder per E-Mail an office@muntros.com erfolgen.
Was ist nicht versichert?
  • die im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen Handlung des Versicherten oder der Person, die die versicherte Sache berechtigt nutzt, entstanden sind
  • durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder unbefugten und nicht autorisiertem Eingriff des Versicherten
  • direkt oder indirekt durch höhere Gewalt, Tiere, Erdbeben, Kriege, kriegsähnliche Ereignisse, Terrorismus, Streik, Rebellion, Aufstand, Unruhen, Kernenergie oder radioaktive Strahlung
  • durch Einsatz der versicherten Sache, dessen Reparaturbedürftigkeit dem Versicherten bekannt sein musste
  • durch dritte Personen. Ausgenommen davon sind, falls optional gewählt und vereinbart, Schäden durch Einbruchsdiebstahl, Diebstahl oder Raub. Als dritte Person gilt jede natürliche oder juristische Person, die weder der Versicherte oder der Versicherungsnehmer, noch der Versicherer oder dessen Beauftragter, noch eine vom Hersteller oder dem Versicherer autorisierte Servicefirma ist.
  • für die ein Dritter (z.B. Hersteller, Händler, Werkunternehmer) einzutreten hat. Garantien und/oder Gewährleistungen Dritter, Leistungen anderer Versicherer, Haftungen oder vertragliche Verpflichtungen Dritter sind von einer Deckung ausgeschlossen bzw. gehen im Schadensfall voran. Die im Geräteschutz inkludierte Garantieverlängerung deckt in keinem Fall die gesetzlichen Pflichten des Verkäufers der versicherten Sache, die sich aus dem Konsumentenschutzgesetz ergeben.
  • durch Material- oder Herstellungsfehler vor Ablauf der zumindest einjährigen Herstellergarantie
  • durch Serienfehler oder bestehende Defekte bzw. Totalschäden bei der Anlieferung (“defective on arrival“), oder Material- & Herstellungsfehler im Rahmen von Massenrücknahmen des Herstellers
  • oder Kosten durch Schäden, die keine Hardwareschäden sind. Dies betrifft auch eventuelle Kosten (Bearbeitungs-, Überprüfung- oder Analysegebühren, usw.) für Schadensanalysen ohne feststellbaren Hardwarefehler.
  • durch die Verwendung der versicherten Sache außerhalb der vom Hersteller angegebenen Freigaben, Zwecke und/oder Betriebsvorschriften oder bei Überschreitung der vom Hersteller vorgegebenen Produktionsmengen, Betriebsstunden, Nutzungsvorschriften und -mengen usw.
  • die den vom Hersteller vorgegebenen Betrieb des Gerätes nicht beeinträchtigen (Schäden wie Schrammen, Kratzer usw.)
  • durch Software aller Art (auch Betriebssysteme, Firmware, Treiber, Hilfsprogramme, Schadprogramme, usw.)
  • durch Daten- oder Softwarebestandverluste. Kosten für Probleme mit Software, Betriebssystemen, für Programmierung, Viren, Kompatibilität, Datenrettung, Wiedereinspielen, Datenwiederbeschaffung usw.
  • durch die Verwendung von jeglichem falschen, falsch angebrachten oder schadhaften Zubehör (z.B. Halterungen, Unterwassergehäuse usw.)
  • durch Verlieren, Vergessen, unbeaufsichtigtes Liegenlassen - selbst für kurze Zeit - oder durch ein Verschwinden des Gerätes. Ein späteres Wiederfinden kann nicht berücksichtigt werden und impliziert keinesfalls eine Deckung eventueller Schäden.
  • die mangels Einbringung des Gerätes nicht nachgewiesen werden können. Ausgenommen davon sind, soweit die Option Diebstahl auch vereinbart wurde, Schäden durch Raub, Einbruchsdiebstahl und Diebstahl sowie die gänzliche Zerstörung des Gerätes durch Elementarschäden.
  • durch Kosten einer eventuellen Altgeräteentsorgung
  • durch längere chemische, thermische, mechanische, elektrische oder elektromagnetische Einwirkungen auf das geschützte Gerät und/oder daraus entstehende Korrosion, Oxidation, Erosion und Ablagerungen aller Art
  • oder Kosten für Service- und Wartungsarbeiten. Dies gilt auch bei einer allmählichen Verschlechterung der Geräteleistung
  • bei oder in Folge sportlicher Betätigung und/oder durch Schweiß oder Kondenswasser
  • an Sachen, die als gebrauchte Sachen (Gebrauchtgeräte) gekauft wurden
  • infolge der Schwankung oder Unterbrechung der Strom-, Gas- oder Wasserversorgung
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
  • Im Rahmen der Ungeschicklichkeit ist nur die leichte Fahrlässigkeit gedeckt.
  • Bei Verschleiß/Verschleißteilen ist der normale, übliche Verschleiß gedeckt, wenn die Nutzung des Gerätes dadurch erheblich eingeschränkt oder unmöglich ist. Schäden aus Missachtung der vom Hersteller festgelegten Betriebsstunden, Wartungs- oder Tauschvorschriften sind nicht gedeckt. Verbrauchsmaterialien sind in keinem Fall gedeckt.
  • Für Akkus, die älter als 24 Monate sind und/oder mit einer Kapazität von zumindest der Hälfte der ursprünglichen, ist keine Deckung gegeben.
  • Bei Einbruchsdiebstahl ist ein Schaden unter der Voraussetzung gedeckt, dass die versicherte Sache nachweislich in einem versperrten und verschlossenen Raum aufbewahrt wurde.
  • Bei Diebstahl durch Einbruch in ein verkehrsübliches Kraftfahrzeug ist ein Schaden unter der Voraussetzung gedeckt, dass die versicherte Sache nachweislich im versperrten und verschlossenen Kraftfahrzeug von außen nicht sicht- und/oder vermutbar im Kofferraum bzw. Handschuhfach aufbewahrt wurde und gleichzeitig der Täter nachweislich in das Kraftfahrzeug mit Gewalt eingedrungen ist. Eine einfache Abdeckung des Gerätes im Kraftfahrzeugraum durch Kleidungsstücke oder andere Materialien genügt nicht.
  • Für Schäden durch Justage/Verkalkung/Verstopfung gilt, dass Schäden aus Missachtung der vom Hersteller festgelegten Wartungs- und/oder Betriebsvorschriften und/oder Betriebsstunden bzw. -mengen nicht und Verbrauchsmaterialien in keinem Fall gedeckt sind.
  • Schäden durch Diebstahl sind nicht gedeckt, wenn die versicherte Sache auch nur kurzfristig unbeaufsichtigt abgestellt oder abgelegt wurde, sich in einem Transportbehältnis oder Kleidungsstück befand und dieses unbeaufsichtigt, auch nur kurzfristig, abgestellt oder abgelegt wurde oder bei Veranstaltungen, Versammlungen bzw. allen Arten von Menschenansammlungen nicht gesichert in Innentaschen von Kleidungsstücken, körpernah bzw. am Körper getragen wurde.
  • Gedeckt ist nur der unmittelbare Sachschaden an der versicherten Sache. Vermögensschäden, entgangener Gewinn, ideelle Schäden und mittelbare oder Folgeschäden sind nicht gedeckt.
  • Jeder Schaden, der durch grobe Fahrlässigkeit, Missbrauch, mutwillige Beschädigung, Vorsatz, unsachgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Verwahrung oder vorhersehbar entstanden ist, gilt als Verletzung der Sorgfaltspflicht und ist nicht gedeckt.
  • Wenn der Versicherte die Reparatur oder den Wechsel der versicherten Sache ohne vorherige Zustimmung des Versicherers bzw. des beauftragten Schadensabwicklers veranlasst hat, darf der Versicherer die Versicherungsleistung entsprechend kürzen.

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